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   BFH, 07.07.2005 - IX B 13/05   

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https://dejure.org/2005,1628
BFH, 07.07.2005 - IX B 13/05 (https://dejure.org/2005,1628)
BFH, Entscheidung vom 07.07.2005 - IX B 13/05 (https://dejure.org/2005,1628)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - IX B 13/05 (https://dejure.org/2005,1628)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Revisionszulassung; Rechtsfehler des FG

  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung wegen schwerwiegender Fehler des FG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.07.2003 - V B 72/02

    Einheitlichkeit der Rspr.; greifbare Gesetzwidrigkeit eines FG-Urteils

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX B 13/05
    Der bloße Hinweis auf erhebliche Rechtsfehler reicht nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung darzulegen (z.B. BFH-Beschluss vom 10. Februar 2004 VII B 224/03, BFH/NV 2004, 1060, m.w.N.), sofern es sich nicht um das Übersehen einer im Streitfall offensichtlich einschlägigen entscheidungserheblichen Norm handelt (s. dazu BFH-Beschluss vom 28. Juli 2003 V B 72/02, BFH/NV 2003, 1597).
  • BFH, 10.02.2004 - VII B 224/03

    Grundsätzliche Bedeutung: Rückzahlung einer Kommanditeinlage

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX B 13/05
    Der bloße Hinweis auf erhebliche Rechtsfehler reicht nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung darzulegen (z.B. BFH-Beschluss vom 10. Februar 2004 VII B 224/03, BFH/NV 2004, 1060, m.w.N.), sofern es sich nicht um das Übersehen einer im Streitfall offensichtlich einschlägigen entscheidungserheblichen Norm handelt (s. dazu BFH-Beschluss vom 28. Juli 2003 V B 72/02, BFH/NV 2003, 1597).
  • BFH, 23.09.2003 - IX R 26/99

    Erbfall; Eintritt in Mietverträge

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX B 13/05
    Zu Unrecht entnehmen die Kläger dem Urteil vom 23. September 2003 IX R 26/99 (BFH/NV 2004, 476), der Senat habe für Vermächtnisnehmer von der ständigen Rechtsprechung des BFH abweichende geringere Anforderungen an das Erfüllen des Vermietungstatbestandes aufgestellt.
  • BFH, 05.09.2011 - X B 144/10

    Festsetzung von Aussetzungszinsen - Beendigung des Zinslaufs durch Zahlung -

    Unterhalb dieser Schwelle liegende (auch erhebliche) Rechtsfehler reichen dagegen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit bzw. eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Juli 2005 IX B 13/05, BFH/NV 2005, 2031).
  • BFH, 02.12.2008 - X B 69/08

    Formell ordnungswidrige Buchführung - Kassenbuch - Zulassung der Revision wegen

    Unterhalb dieser Grenze liegende erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzeswidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (BFH-Beschluss vom 7. Juli 2005 IX B 13/05, BFH/NV 2005, 2031).
  • BFH, 29.02.2012 - I B 88/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen

    Unterhalb dieser Grenze liegende Rechtsfehler reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Juli 2005 IX B 13/05, BFH/NV 2005, 2031; vom 14. Juni 2011 V B 24/10, BFH/NV 2011, 1532).
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